Obergeschoss: Das Obergeschoss ist im Bereich der vom F.________ genutzten Räumen bis 30. Juni 2018 in seinen Zustand gemäss dem beigelegten Auszug aus dem Plan Nr. 94109 vom 21.7.1994 (BG 18'915) zurückzubauen. Insbesondere sind: RA Nr. 120/2018/26 3 3.9 Der eingebaute Verkaufsladen vollständig zu entfernen; 3.10 die Küche inklusive Lüftung vollständig zu entfernen; 3.11 sämtliche neu eingebauten Wände zu entfernen; 3.12 sämtliche Wand- und Deckenverkleidungen zu entfernen; 3.13 sämtliche Teppiche zu entfernen. (…)"