3.5 in sämtlichen Räumen der Teppich und die Wandverkleidungen vollständig zu entfernen; 3.6 der eingebaute Verkaufsladen vollständig zu entfernen; 3.7 sämtliche elektrischen Anlagen, Lüftungsanlagen und Heizeinrichtungen in den Räumen vollständig zu entfernen; 3.8 die Schachtfenster von ihren Verbauungen freizulegen.