2. Anlässlich einer Besichtigung vor Ort vom 2. März 2018 stellte die Stadt Biel unter anderem fest, dass Räumlichkeiten im Unter- und Obergeschoss des Gebäudes auf der Parzelle Nr. H.________ genutzt werden, ohne über die dafür erforderliche Baubewilligung zu verfügen. In der Folge erliess die Stadt Biel am 17. April 2018 folgende Verfügung: "(…) 3. Betreffend der vom F.________ genutzten Räumlichkeiten ist der rechtsmässige Zustand durch die A.________, durch C.________, D.________ und E.________, durch den F.________ bis zum 30. Juni 2018 wie folgt wiederherzustellen: