Der Ortsbildschutz stellt ein weiteres gewichtiges öffentliches Interesse dar.19 Da die Sauna, der Hot-Pot, die Sichtschutzwand sowie die bereits teilweise begonnene Brüstung das Ortsbild beeinträchtigten (E. 4b), ist das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gross und überwiegt die Nachteile, die den Beschwerdeführenden durch die Wiederherstellung entstehen könnten.