d) An dieser Stelle bleibt schliesslich darauf hinzuweisen, dass eine Nutzung des Flachdachs als einfache Terrasse, mithin ohne die oben behandelten Bauten bzw. Anlagen, wohl bewilligt werden könnte. Dafür wäre aber ein entsprechendes Baugesuch einzureichen und das Vorhaben müsste insbesondere den Grenzabstand einhalten. 5. Wiederherstellungsmassnahmen