Insbesondere hinsichtlich ihrer Formen und Farben bzw. Materialien weichen die Sauna, der Hot-Pot, die Sichtschutzwand sowie die bereits teilweise erstellte Brüstung stark von der Liegenschaft D.________weg, aber auch von den übrigen umliegenden Wohnhäusern, ab. Die umstrittenen Bauten bzw. Anlagen erscheinen insgesamt wuchtig und unpassend, was aufgrund ihrer exponierten Lage und Anordnung zusätzlich verstärkt wird. Sie stellen mit anderen Worten einen Fremdkörper in der bestehenden Umgebung dar, der erheblich stört.