Die Sichtschutzwand, die auch aus hellem Holz gefertigt ist, umfasst etwa die Hälfte der Dachfläche und führt hauptsächlich entlang des Dachabschlusses. Auf den in den Vorakten befindlichen Fotos ist zudem ersichtlich, dass die Sichtschutzwand in etwa die gleiche Höhe aufweist wie die Fenstertüre die als Terrassenzugang dient und folglich höher ist als die von den Beschwerdeführenden geltend gemachten 1.68 m. Die bereits erstellten Brüstungsteile bestehen schliesslich aus sechzehn Säulen, die jeweils aus mehreren aufeinander gestapelten, rechteckigen Steinblöcken zusammengesetzt sind. Die Höhe der einzelnen Säulen variiert zwischen ca. 0.3 und 1.0 m.