2. Die Beschwerdeführenden verzichteten wiederum auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Am 18. April 2018 reichten sie bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) jedoch Beschwerde gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 27. März 2018 ein. Sinngemäss beantragen sie darin einerseits die Aufhebung der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung soweit sich diese nicht auf die Sitzplatzüberdachung bezieht und andererseits die Zustimmung zum Bau der bereits teilweise begonnenen Brüstung als Absturzsicherung.