Nachdem die Gemeinde bereits im Rahmen der Baukontrolle vom 19. Oktober 2017 mündlich einen sofortigen Baustopp aussprach, bestätigte sie diesen mit Verfügung vom 7. November 2017 noch schriftlich. Gleichzeitig gab sie in dieser Verfügung den Beschwerdeführenden Gelegenheit, zur drohenden Wiederherstellung der baulichen Änderungen Stellung zu nehmen und/oder für diese bzw. die noch beabsichtigten baulichen Massnahmen ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Daraufhin reichten die Beschwerdeführenden eine Stellungnahme, jedoch kein nachträgliches Baugesuch ein.