1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Parzelle Lyss 2 (Busswil BE) Grundbuchblatt Nr. C.________. Diese liegt in der Zone W1. Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus, das aus einem zweigeschossigen Hauptkörper mit Satteldach sowie einem eingeschossigen Anbau mit Flachdach an der Nordwestseite des Hauptkörpers besteht. Nach einem Hinweis aus der Nachbarschaft führte die Gemeinde Lyss am 19. Oktober 2017 im Beisein der Beschwerdeführerin 1 eine Baukontrolle durch. Dabei stellte die Gemeinde fest, dass am Haus der Beschwerdeführenden verschiedene bauliche Änderungen ohne Baubewilligung ausgeführt worden sind.