Demzufolge sind sämtliche von der Baupolizeibehörde im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens beurteilten Bauten und Anlagen formell rechtswidrig. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften hat der Beschwerdegegner die Bauten und Anlagen erstellt, ohne vorgängig um eine Baubewilligung zu ersuchen. Dementsprechend hätte die Baupolizeibehörde der Gemeinde Oberdiessbach unabhängig von einer Anzeige ein baupolizeiliches Verfahren einleiten müssen. Der Beschwerdegegner hat das vorinstanzliche Verfahren daher selber verursacht, da er ohne gültige Baubewilligung baute. Der Beschwerdeführer hat zwar mit seiner Anzeige das vorinstanzliche Verfahren