Falls er eine schriftliche "Klage" einreiche, werde die Gemeinde eine baupolizeiliche Untersuchung einleiten. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer am 24. März 2017 bei der Bauverwaltung der Gemeinde Oberdiessbach eine Anzeige wegen rechtswidrigem Bauen ein. Auf Wunsch des Beschwerdeführers sistierte die Gemeinde das Verfahren bis am 27. November 2017. Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens führte sie einen Augenschein und anschliessend einen Schriftenwechsel durch.