1. Am 17. Juli 2009 erteilte die Einwohnergemeinde Aeschlen1 dem Beschwerdegegner eine Baubewilligung für den Anbau eines Autounterstands an die bestehende Garage und für den Einbau von Sonnenkollektoren auf dessen Dach auf der Parzelle Oberdiessbach Grundbuchblatt Nr. C.________. 1 Bis zur Fusion mit der Gemeinde Oberdiessbach am 1. Januar 2010, war sie zuständige Baubewilligungsbehörde. RA Nr. 120/2018/24 2