die Aufträge für das Bauvorhaben bereits vergeben, doch die Hausmontage könne aufgrund der Auftragslage des verpflichteten Unternehmens erst im Oktober 2018 umgesetzt werden. Die Vorinstanz hält in ihrer Stellungnahme fest, sie habe aufgrund der Bedenken des Beschwerdeführers durch die C.________ AG Strommessungen durchführen lassen. Diese hätten Resultate gezeigt, die der Norm entsprächen, weshalb kein Handlungsbedarf bestehe. Ausserdem sei das Stromnetz der Gemeinde in einem guten Zustand.