a) Die Gemeinde Ursenbach erteilte die Baubewilligung am 16. August 2011. Auf Gesuch des Beschwerdeführers verlängerte die Gemeinde die Baubewilligung mit Schreiben vom 12. Juni 2014 bis zum 16. August 2016. Gemäss dem vom Architekturbüro des Beschwerdeführers unterzeichneten Formular "Selbstdeklaration Baukontrolle 1" erfolgte der Baubeginn am 15. August 2016. Die Schnurgerüstabnahme könne ab Ende August 2016 abgenommen werden. Ein Ingenieurbüro bestätigte mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 die Schnurgerüstabsteckung am 11. Oktober 2016.