vorliegend zudem nicht besonders schwer wiegen, da dem Beschwerdeführer der Inhalt des Protokolls aufgrund seiner Anwesenheit am Termin vom 8. Januar 2018 bekannt war. Eine allfällige Gehörsverletzung des Beschwerdeführers wäre damit durch die BVE, welche volle Überprüfungsbefugnis hat, geheilt und eine Ausscheidung von Verfahrenskosten rechtfertigt sich so oder anders nicht.10 4. Erlöschen der Baubewilligung