dazugehörige Protokoll auf Nachfrage hin, erst am 23. März 2018 erhalten und habe dazu keine Ergänzungen mehr anbringen können. Die Vorinstanz hält in ihrer Stellungnahme dazu fest, sie habe das Protokoll dem Beschwerdeführer nach dem Gespräch per Post zustellen lassen. Auf seinen Wunsch hin habe sie es nicht eingeschrieben oder mit A+ verschickt. Sie habe das Protokoll nochmals eingeschrieben zustellen lassen, als der Beschwerdeführer mitgeteilt habe, dass er es nicht erhalten habe.