1. Die erteilte Baubewilligung Wiederaufbau Stöckli (gemäss Bewilligungsverfahren 4/308.2011.10) ist in Folge Nichtausführens Ende Dezember 2017 erloschen. Das Fortführen der Bauarbeiten ist nicht zulässig. 2. Wie anlässlich des rechtlichen Gehörs mitgeteilt, ist der bestehende Keller, in dem technische Anlagen für den Bauernbetrieb untergebracht sind, abzudichten, zu überdecken und zu begrünen. Die Rekultivierung und Anpassung an das Gelände hat fachmännisch zu erfolgen. 3. Die in Punkt 2 dargelegten Massnahmen sind bis zum 30.06.2018 auszuführen und der Baubewilligungsbehörde unverzüglich zu melden.