Die Gemeinde stellte mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 die Verfügung einer Baueinstellung und einer Wiederherstellung in Aussicht und bot dem Beschwerdeführer die Gelegenheit zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs anlässlich eines Treffens vom 8. Januar 2018. Nach Durchführung dieser Sitzung verfügte die Gemeinde am 23. Februar 2018: RA Nr. 120/2018/19 3