Die Gemeinde forderte den Beschwerdeführer per E-Mail auf, die von ihr formulierten Fragen zu beantworten und die Fertigstellung ohne Unterbrechung zu bestätigen sowie seinen konkreten Lösungsansatz mit Terminbestätigungen zu konkretisieren. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 teilte der Beschwerdeführer mit, er könne nicht garantieren, wie von der Gemeinde verlangt, im Januar 2018 das Bauprojekt fortzuführen. Denn Erschliessungsfragen bezüglich Elektrizität und die Kostenfolgen seien noch nicht geklärt.