Im Jahr 1989 erteilte das Regierungsstatthalteramt Fraubrunnen der Vorgängerin der Beschwerdeführerin die Bau- und Gewerbebewilligung für die Werkerweiterung (Neubau) des bestehenden Gebäudes Nr. 7. Bei diesem Bauprojekt wurde an das bestehende Gebäude ein deutlich grösserer Neubau angebaut. Der Mitbericht des KIGA12 vom 27.10.1989 wurde zum integrierenden Bestandteil der Baubewilligung erklärt.