Die Gemeinde erteilte dafür am 3. Mai 1985 die kleine Baubewilligung mit der Auflage: "Eventuelle Lärmimmissionen, die zur Beanstandung führen, sind auf ein angemessenes Mass zu reduzieren". Im Jahr 1987 erteilte die Gemeinde die kleine Baubewilligung für den Anbau einer Filteranlage mit der Auflage: "Die Anlage darf die an die Industriezone angrenzenden Grundstücke (…) nicht stören". Im Jahr 1989 erteilte das Regierungsstatthalteramt Fraubrunnen der Vorgängerin der Beschwerdeführerin die Bau- und Gewerbebewilligung für die Werkerweiterung (Neubau) des bestehenden Gebäudes Nr. 7.