Angefochten ist eine Sanierungsverfügung für eine Industrie-/Gewerbeanlage (Anhang 6 LSV7), welche die Gemeinde im Baupolizeiverfahren erlassen hat (Art. 14 Abs. 1 KLSV8). Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG9 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVE angefochten werden. Die Beschwerdeführerin ist als Adressatin durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Sanierungsanordnung