_" in der damaligen baurechtlichen Grundordnung umschrieben war. Die Gemeinde reichte die Baubewilligungsakten ein und erklärte, dass seit dem Jahr 1989 keine neuen Gebäude im Zusammenhang mit dem Beschwerdegegenstand erstellt worden seien. Gemäss Auskunft des beco, Amt für Berner Wirtschaft, verfüge die Beschwerdeführerin über keine Nachtarbeitsbewilligung. Die ZPP "D.________" sei erstmals in der Nutzungsplanung vom 17. Februar 1988 ausgeschieden worden. Der Planungszweck der ZPP "D.________" sei aus dem damaligen Zonenplan und Baureglement ersichtlich, welche ebenfalls zu den Akten gereicht würden.