5. Das Rechtsamt holte sodann bei der Gemeinde die Akten der Verfahren ein, mit denen der Beschwerdeführerin die jetzige Nutzung der Parzelle Nr. C.________ bewilligt wurde. Es bat um Mitteilung, ob bzw. inwiefern die bewilligte Nutzung eine Tätigkeit zur akustischen Nachtzeit (19.00 bis 07.00 Uhr) einschliesse. Zudem bat es die Gemeinde um Auskunft darüber, wann (Datum des Inkrafttretens) die ZPP "D.________" erstmals in der Nutzungsplanung als solche ausgeschieden wurde und wie der Planungszweck der ZPP "D.________" in der damaligen baurechtlichen Grundordnung umschrieben war.