4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet6, beteiligte die B.________ als Eigentümerin der Parzelle Nr. C.________ von Amtes wegen am Verfahren. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde hält mit Stellungnahme vom 24. April 2018 an der angefochtenen Verfügung fest. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte hat sich innert Frist nicht vernehmen lassen.