Diese Sanierung müsse innerhalb von sechs Monaten nach dem Erhalt der Verfügung abgeschlossen sein. Innerhalb von weiteren zwei Monaten habe die Beschwerdeführerin einen Akustiker mit einer Abnahmemessung der Lüftungsanlage und mit der Erstellung eines Berichts zu beauftragen. Dieser Bericht (Lärmgutachten) habe auszuweisen, dass der Betrieb der 3 Genehmigt vom AGR am 20. April 2005 4 Geschäftsnummer 150 12 294 5 Vorakten, Register 6 RA Nr. 120/2018/18 3