2. Nach Eingang einer Anzeige aus der Nachbarschaft betreffend Lärmbelästigung, insbesondere Nichteinhaltung der Nachtruhezeiten, forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin mit Sanierungsverfügung vom 26. Februar 2018 auf, ihre Lüftungsanlage so weit zu sanieren, bis diese während der akustischen Nachtzeit (19.00 - 07.00 Uhr) den Planungswert in der Nachbarschaft einhalte. Diese Sanierung müsse innerhalb von sechs Monaten nach dem Erhalt der Verfügung abgeschlossen sein.