Die Gemeinde hat bereits im Jahr 2005 für die ZPP "D.________" eine Überbauungsordnung (ÜO) erlassen.3 Diese sah ursprünglich an der Nordseite des Perimeters der ÜO eine Lärmschutzwand vor, um das Gebiet der ÜO vor Immissionen aus dem Industrie- und Gewerbepark zu schützen. Nach der Revision der baurechtlichen Grundordnung im Jahr 2012 wurde auch die ÜO "D.________" revidiert, wobei insbesondere die Lärmschutzwand gestrichen wurde. Das AGR bewilligte mit Verfügung vom 26. November 20124 die Revision der ÜO "D.__