Planungszweck und die Nutzung der ZPP "D.________". Danach wird eine dichte Überbauung mit Mehrfamilien-, Reihen- oder Einfamilienhäusern bezweckt (Art. 38 Abs. 1 GBR). Für die ZPP "D.________" gilt gemäss Art. 38 Abs. 2 GBR die Empfindlichkeitsstufe (ES) II.