gar keine Parzellennummern angegeben. Das Bauvorhaben muss nach den genehmigten Projektplänen der ÜO ausgeführt werden und zwar so, wie die Erschliessung dargestellt ist. Die vertauschten Grundstücksnummern haben keinen Einfluss auf die verbindlich festgelegte Strassenführung mit den Hangeinschnitten. Die ÜO kann ohne weiteres umgesetzt werden.