Auf den genehmigten Plänen der ÜO ist die neue Strassenführung im Detail dargestellt. Es ist ohne Weiteres ersichtlich, dass von der oberen, nördlichen Parzelle (richtig Nr. F.________) eine Fläche von 140.90 m2 für die neue Strasse sowie für einen "Einschnitt begrünt" und von der südlichen, unteren Parzelle (richtig Nr. G.________) eine Fläche von 40.55 m2 für die neue Strasse benötigt werden. Auf dem genehmigten Plan "Überbauungsordnung Detailerschliessung Lärchenweg/Kirchbühl, Wirkungsbereich Perimeter I+II 1:500" sind bei den Grundstücken Nrn. F.________ und G.________ gar keine Parzellennummern angegeben.