Die Gemeinde musste den Editionsbegehren der Beschwerdeführenden nicht stattgeben. Da die Gemeinde in den Rechtsmittelverfahren betreffend Genehmigung der Überbauungsordnung "Detailerschliessung Lärchenweg/Kirchbühl" und betreffend Enteignungsentschädigung Verfahrensbeteiligte war, verfügt sie ohnehin über die 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 6b RA Nr. 120/2018/17 7