1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Parzellen Oberdiessbach Gbbl. Nrn. F.________ und G.________. Für die Überbauung und Erschliessung des angrenzenden Gebiets Kirchbühl erliess die Gemeinde die Überbauungsordnung (ÜO) ZPP Nr. 3 "Kirchbühl" sowie die Überbauungsordnung "Detailerschliessung Lärchenweg- Kirchbühl" mit dem dazugehörenden Landerwerbsplan. Die Überbauungsordnungen wurden am 12. Mai 2009 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. Die Genehmigung wurde am 6. Oktober 2011 letztinstanzlich durch das Bundesgericht bestätigt.1 Die ÜO "Detailerschliessung Lärchenweg-Kirchbühl" sieht vor, den bislang privaten H.________weg auszubauen und zu verlängern.