Daher müssen die Brandschutzabstände zwischen Hotpot und Chalet eingehalten werden. Da sowohl Chalet als auch Hotpot brennbare Aussenwandkonstruktionen aufweisen, wäre mindestens ein Abstand von 6 m einzuhalten. Auf den Fotos in den Vorakten ist deutlich zu erkennen, dass zwischen dem Chalet und dem Hotpot nur ein Abstand von wenigen Zentimetern besteht und sich auch der Kamin sehr nahe der Fassade des Chalets befindet. Der Mindestabstand wird massiv unterschritten. Die Brandschutzbestimmungen werden somit nicht eingehalten.