Die Fotodokumentation in den Vorakten zeigt, dass der Hotpot eindeutig in das Lichtraumprofil ragt.16 Deshalb ist der Hotpot gestützt auf Art. 83 SG an diesem Standort nicht bewilligungsfähig. c) Nach Art. 3 FFG17 sind Gebäude, Anlagen und Betriebseinrichtungen so zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten, dass Feuerschäden bestmöglich verhütet werden, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.