Dies hat die Vorinstanz mit Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung getan. Die Beschwerdeführerin hat bis zum Ablauf der Beschwerdefrist kein nachträgliches Baugesuch eingereicht. In solchen Fällen haben die Rechtsmittelinstanzen wenigstens summarisch zu prüfen, ob die in Frage stehende Baute oder Nutzung gegen einschlägige Vorschriften verstösst (sog. materielle Rechtswidrigkeit).12