Letzlich können diese Fragen offen gelassen werden, da der umstrittene Hotpot aus anderen Gründen baubewilligungspflichtig ist: Das Grundstück der Beschwerdeführerin, auf dem der umstrittenen Hotpot steht, befindet sich gemäss Zonenplan der Gemeinde Boltigen in einem Ortsbildschutzgebiet10 und laut Bauinventar der Gemeinde Boltigen innerhalb der Baugruppe B Reidenbach in der Nähe von mehreren denkmalgeschützten Bauten. Der umstrittene Hotpot steht direkt an der Kantonsstrasse vor der Hauptfassade eines alten Chalets und ist im Ortsbildschutzgebiet bzw. innerhalb der Baugruppe vom öffentlichen Raum aus sehr prominent wahrnehmbar.