Dazu gehören unter anderem beheizte Schwimmbäder mit bis 8 Kubikmeter Inhalt (Art. 6 Abs. 1 Bst. b BewD). Auch die in Art. 6 BewD als grundsätzlich baubewilligungsfrei bezeichneten Bauvorhaben sind aber laut Art. 7 Abs. 2 BewD unter anderem dann bewilligungspflichtig, wenn sie Schutzobjekte wie ein Naturschutzgebiet, ein Ortsbildschutzgebiet oder ein Baudenkmal oder dessen Umgebung betreffen. c) Die Fotos in den Vorakten zeigen, dass der umstrittene Hotpot fast die ganze Breite der Terrasse zwischen dem Chalet und der Kantonsstrasse einnimmt und zwischen dem Hotpot und der Fahrbahn der Kantonsstrasse sowie zwischen dem Hotpot und der