Die Gemeinde Boltigen habe ihn schon mehrmals mit Polizeiaufgeboten eingeschüchtert. Sie bitte darum, zu erläutern, welche Rechtsmittel ihr gegen solche repressiven Massnahmen zustünden. Weiter hält die Beschwerdeführerin in ihren Schlussbemerkungen fest, sie vermiete ihr Haus an Feriengäste und wolle mit dem Hotpot ihren Feriengästen eine Attraktion bieten. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen