2. Gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 7. März 2018 reichte die Beschwerdeführerin am 15. März 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. RA Nr. 120/2018/15 3