Mit Wiederherstellungsverfügung vom 7. März 2018 forderte die Gemeinde Boltigen die Beschwerdeführerin auf, den Hotpot mit Holzfeuerung bis zum 17. April 2018 vollständig zu entfernen und den Zaun entlang der Kantonsstrasse in einen ordnungsgemässen Zustand zu versetzen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Beschwerdeführerin verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.