Nachdem Gemeindevertreter und das Strasseninspektorat Oberland West mehrmals feststellten, dass der Hotpot trotz Benützungsverbot benutzt wurde, reichte die Gemeinde am 26. Februar 2018 Strafanzeige gegen die Beschwerdeführerin ein. Das Strasseninspektorat hielt mit E-Mail vom 27. Februar 2018 an die Gemeinde fest, beim Betrieb des Hotpots sei durch das Verspritzen von Wasser auf die Fahrbahn der Kantonsstrasse bei kalten Temperaturen mit Vereisung zu rechnen. Dies habe eine akute Verkehrsgefährdung zur Folge. Das Benützungsverbot sei unverzüglich durchzusetzen.