Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, das absolute Benützungsverbot gelte weiterhin. Der Hotpot sei bis zum 28. Februar 2018 vollständig zu entfernen und der ursprüngliche Zustand sei wiederherzustellen. Bei Nichteinhaltung dieser Aufforderung werde die Gemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes kostenpflichtig verfügen.