Mit E-Mail vom 27. Dezember 2017 hielt der Bauverwalter der Gemeinde Boltigen gegenüber der Beschwerdeführerin fest, Gebäude und Anlagen, in denen offene Feuer unterhalten werden, müssten Brandschutzvorschriften einhalten und seien deshalb baubewilligungspflichtig. Die Baubewilligungspflicht des Hotpots sei zumindest zu überprüfen. Der Hotpot stehe ausserdem zu nahe an der Strasse. Neue Anlagen hätten das Lichtraumprofil von 0.5 m in jedem Fall einzuhalten. Es werde deshalb per sofort ein Benützungsverbot erlassen. Der Hotpot sei bis spätestens am 26. Januar 2018 vollständig zu entfernen oder es sei ein entsprechendes Baugesuch einzureichen.