Die Gemeinde Boltigen stellte am 22. Dezember 2017 fest, dass auf dieser Terrasse ein holzbefeuerter Hotpot (freistehender Badebottich mit Holzeinfassung, Kamin und Holzfeuerung) aufgestellt und ein Teil des bestehenden Holzzauns entfernt worden war. Gleichentags teilte der Gemeindeschreiber der Beschwerdeführerin telefonisch und mit E-Mail mit, der Hotpot halte den Mindestabstand zur Kantonsstrasse nicht ein, und forderte sie auf, entsprechende Massnahmen zu treffen. RA Nr. 120/2018/15 2