1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstücks Boltigen Grundbuchblatt Nr. B.________. Das Grundstück, auf dem ein altes Chalet steht, befindet sich in Reidenbach und grenzt an die Kantonsstrasse Wimmis-Zweisimmen. Zwischen dem Chalet und der Strasse befindet sich längs der Hauptfassade eine schmale gemauerte Terrasse, die gegenüber der Fahrbahn erhöht ist. Die Gemeinde Boltigen stellte am 22. Dezember 2017 fest, dass auf dieser Terrasse ein holzbefeuerter Hotpot (freistehender Badebottich mit Holzeinfassung, Kamin und Holzfeuerung) aufgestellt und ein Teil des bestehenden Holzzauns entfernt worden war.