f) Die Beschwerdeführerin hat die geplanten Arbeiten nicht als Vorbereitungsarbeiten bezeichnet. Sie könnte dafür jedoch ein Gesuch um vorzeitigen Baubeginn stellen (Art. 35e BauG, Art. 39 BewD). Voraussetzung ist, dass der Ausgang des Baubewilligungsverfahrens die Arbeiten nicht beeinflussen kann. Damit dies beurteilt werden kann, müsste die Beschwerdeführerin die geplanten Arbeiten im Einzelnen konkret und vollständig umschreiben. Da ein schützenswertes Baudenkmal betroffen ist, wäre für den vorzeitigen Baubeginn zusätzlich die Zustimmung der KDP erforderlich (vgl. Art. 39 Abs. 2 BewD). 3. Kosten