Angaben im Baugesuch. So sollte gemäss Baugesuch eine Grossküche erstellt werden, inzwischen ist von einer Snackküche für einen Take-Away-Betrieb die Rede.9 Auch bei den Zimmern und Wohnungen bestehen Unklarheiten hinsichtlich Anzahl und Lage. Offenbar umfasst das Vorhaben eine neue Nutzung ("Zwischennutzung"), und zwar auch im Dachgeschoss, wie sich aus dem Plan Dachgeschoss ergibt, den die Beschwerdeführerin mit ihrer Stellungnahme zur Einsprache nachgereicht hat.10 Die Beschwerdeführerin hat sich soweit ersichtlich noch nicht zum Inhalt der neuen Nutzung geäussert.