Bei den vom Schutzzweck betroffenen Bauteilen kann es sich auch um den Keller handeln, ebenso um die ursprüngliche Materialisierung. 7 Der kantonalen Denkmalpflege (KDP) lag das Baugesuch vom 22. Dezember 2017 vor, bei dem das Dachgeschoss nicht Gegenstand des Bauvorhabens war. Die KDP ging in ihrem Bericht von einem Provisorium mit Zwischennutzung aus und äusserte sich nur zur Abdeckung der Südwestfassade.8